Ausbildung von Brandschutz- helfern
Im Rahmen des betrieblichen Brandschutzes hat jedes Unternehmen eine gewisse Anzahl an Beschäftigten zu Brandschutzhelfern auszubilden. Dies ergibt sich aus den Rechtsgrundlagen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), den Unfallverhütungsvorschriften und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR).
Wir bieten Ihnen Schulungen mit einem auf die jeweiligen Anforderungen abgestimmtem Theorieteil und realitätsnahem Praxisteil gemäß ASR A2.2 und DGUV Information 205-023 an.
Die Theorie umfasst insbesondere:
- Grundzüge des Brandschutzes
- Betriebliche Brandschutzorganisation
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Gefahren durch Brände
- Verhalten im Brandfall.
Im Praxisteil wird die Funktion und die Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen in realitätsnahen Übungsszenarien an einer gasbetriebenen Simulationsanlage beübt.
Wir lassen unsere langjährigen Erfahrungen im abwehrenden und vorbeugenden Brandschutz intensiv in die Ausbildung einfließen. Zahlreiche Beispiele aus dem Leben von aktiven Einsatzkräften gepaart mit unserem geschulten Blick für betriebsspezifische Gegebenheiten garantieren eine hochwertige Ausbildung der Teilnehmer.
Alle Teilnehmenden erhalten von uns ein offizielles Teilnehmerzertifikat.
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